Vertretungsunterricht ist Unterricht.
Hierzu gelten folgende Regeln und Grundsätze:
- Bei absehbarem Fehlen hinterlegt die abwesende Lehrkraft Unterrichtsmaterial für die vertretenden Kolleginnen und Kollegen. Gegebenenfalls wird der Kurs / die Klasse auch vorher über die zu bearbeitenden Unterrichtsinhalte informiert und das Material bereits vorher verteilt. In diesem Fall wird die vertretende Lehrkraft hierüber in Kenntnis gesetzt.
- Fehlt eine Lehrkraft plötzlich, ohne dass Vertretungsmaterial hinterlegt werden konnte, entscheidet die vertretende Lehrkraft eigenständig, ob allgemeines Vertretungsmaterial bearbeitet wird oder sie ihr eigenes Fach in dem Kurs / der Klasse unterrichtet.
- In der Sekundarstufe II werden Aufgaben ausgehängt oder dem Kurs zu Beginn der Stunde durch eine andere Lehrkraft übergeben. Ferner ist es auch möglich, dass eine langfristig gestellte Aufgabe durch die Schülerinnen und Schüler weiter bearbeitet wird. Weitere Einzelheiten sind dem Vertretungskonzept der Sekundarstufe II zu entnehmen.
- Vertretungsstunden sind keine „Spielstunden“ oder „Freistunden“! Die fehlende Lehrkraft, die Vertretungslehrkraft sowie die Schülerinnen und Schüler sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass in diesen Stunden Unterricht stattfindet.
- Selbstverständlich ist die Vertretungslehrkraft befugt, Informationen über Mitarbeit, fehlendes Material etc. an die fehlende Lehrkraft zu übermitteln und Verstöße gegen die Schulordnung entsprechend zu sanktionieren.