Umgang mit Handys und weiteren digitalen Kommunikationsmedien
Gesetzlich ist grundsätzlich verboten
- das Fotografieren und Filmen von Mitschülerinnen und Mitschülern und anderen Personen ohne deren Zustimmung und gegen ihren Willen,
- das heimliche Aufnehmen von Unterrichtsphasen (auch reine Tonaufzeichnungen),
- das Fotografieren und Filmen von Streitigkeiten und körperlichen Auseinandersetzungen,
- das Fotografieren und Filmen von vorher verabredeten und geplanten Gewaltaktionen,
- das Überspielen von Pornos und Gewaltvideos aus dem Internet und anschließendes Zeigen in der Schule,
- jeglicher Missbrauch durch die Benutzung von Handys und anderen digitalen Kommunikationsmedien, der gegen sittliche und moralische Regeln unserer Gesellschaft, gegen die Gesetze und gegen die Würde des Einzelnen verstößt.
Regelungen an der Janusz Korczak-Gesamtschule
Regelungen für die SI:
- Das Mitführen von Handys und weiteren digitalen Kommunikationsmedien in die Schule ist erlaubt. Die Schule übernimmt jedoch keine Haftung für Abhandenkommen oder Beschädigungen. Die Nutzung dieser Geräte ist für die gesamte Zeit des Aufenthaltes auf dem Schulgelände untersagt.
- Smartphones oder andere digitale Kommunikationsmedien dürfen während der Unterrichtsstunde zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden, wenn die Lehrkraft eine entsprechende Erlaubnis erteilt hat.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen das Nutzungsverbot werden diese Geräte von der Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat hinterlegt. Eingezogene Geräte werden der Schülerin oder dem Schüler am Ende des Schultages zurückgegeben.
Es erfolgt eine schriftliche Mitteilung über den Verstoß gegen die Schulordnung an die Erziehungsberechtigten und eine Benachrichtigung des Klassenlehrerteams. Beim dritten Verstoß erfolgt ein pädagogisches Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und dem Klassenlehrerteam, in dem über erzieherische Maßnahmen beraten wird. - Liegen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass sich pornographische, Gewalt verherrlichende, rassistische oder sonstige jugendgefährdende Inhalte z.B. nach dem Jugendschutzgesetz indizierte oder die Menschenwürde verletzende Inhalte auf einem eingezogenen Gerät befinden, wird dieses durch die Schule an die Polizei übergeben. Des Weiteren behält die Schule sich vor, die Besitzerin oder den Besitzer eines Gerätes mit solchen jugendgefährdenden Inhalten vorübergehend vom Unterricht auszuschließen.
- Je nach Schwere des Missbrauchs können weitere Schulordnungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Regelungen für die SII:
Außerhalb des Unterrichts dürfen Oberstufenschülerinnen und -schüler Smartphones, Tablets und Laptops in den dafür ausgewiesenen Bereichen im Schulgebäude für private lautlose Kommunikation nutzen. Explizit verboten ist das Telefonieren. Folgende Bereiche
werden für Oberstufenschülerinnen und -schüler ausgewiesen: der obere F-Flur, der 11er Trakt; in Freistunden auch der Nebenraum der Mediothek (E23).